Humboldt-Universität zu Berlin - Deutsch

Häufige Fragen

 

Zur Nominierung

Wer darf nominieren?
Alle Mitglieder der HU, d.h. Studierende, wissenschaftliche Mitarbeiter_innen, Professor_innen und Mitarbeiter_innen in Technik, Service und Verwaltung. Auch Fachschaften und Institute können nominieren.

 

Wer kann nominiert werden?
Alle Lehrenden mit institutioneller Anbindung an die HU, das sind Professor_innen, wissenschaftliche Mitarbeiter_innen wie auch Tutor_innen. Die Anbindung ist erforderlich, da das Preisgeld für die Verbesserung der Lehre an der HU vorgesehen ist.

 

Kommen Lehrbeauftragte und ehemalige Mitglieder eines Instituts für eine Nominierung in Frage?
Nein. Lehrbeauftragte und ehemalige Institutsmitglieder können bei der Preisvergabe nicht berücksichtigt werden, da aufgrund ihres Beschäftigungsstatus nicht gewährleistet ist, dass sie das Preisgeld für die Lehre an der HU einsetzen können.

 

Kann ein Institut als Einrichtung nominiert werden?
Ja. In diesem Fall wird der/die Institutsdirektor_in stellvertretend nominiert. Die Nominierung sollte dann hinreichend begründen, inwiefern das Institut in seiner Gesamtheit dem ausgeschriebenen Schwerpunkt Rechnung trägt.

 

Kann mehr als eine Nominierung eingereicht werden?
Ja. Wenn es sich um Lehrende mit verschiedenen Lehrveranstaltungen handelt, ist jeweils eine separate Nominierung pro Veranstaltung/Person erforderlich.

 

Können mehrere Lehrende für eine Lehrveranstaltung nominiert werden?
Ja. Für Lehrende, die eine Veranstaltung gemeinsam betreut haben, kann eine Sammelnominierung eingereicht werden.

 

Welche Möglichkeiten gibt es, wenn mehrere Personen eine Nominierung unterstützen?
Sie können bei einer Nominierung bis zu fünf weitere Personen mit E-Mail-Adresse angeben, die den Vorschlag unterstützen. Alternativ können die Unterstützenden jeweils eigene Nominierungen einreichen. Dies hat den Vorteil, dass die Nominierenden jeweils eigene Begründungen formulieren können und so ein umfassenderer Eindruck der nominierten Lehrperson und ihres Lehrkonzepts vermittelt wird.

 

Wie ausführlich sollen die Fragen zur Nominierung beantwortet werden und was genau wollen Sie wissen?
Je genauer und anschaulicher Sie die einzelnen Fragen beantworten, desto leichter fällt es den am Auswahlprozess Beteiligten, Ihre Argumentation nachzuvollziehen und das beschriebene Lehrkonzept zu bewerten. Allgemeine Aussagen wie „X hat unser Interesse für empirische Bildungsforschung geweckt“ sollten konkretisiert werden, um das didaktische Vorgehen der Lehrperson nachvollziehbar zu machen, z.B. „X hat mit uns diskutiert, inwiefern die empirische Bildungsforschung die schulpädagogische Praxis verändert, und uns so angeregt, über den Stellenwert empirischer Forschung nachzudenken.“

 

Können Nominierungen auch auf dem Postweg oder per E-Mail gesendet werden?
Grundsätzlich ist die Online-Nominierung vorgesehen. Wenn Sie das Online-Verfahren nicht nutzen können, wenden Sie sich für alternative Nominierungswege gern an das bologna.lab.

 

Kann ich Lehrveranstaltungen aus vergangenen Semestern nominieren?
Ja – in begrenztem Umfang. Der PfgL hat einen jährlich wechselnden thematischen Schwerpunkt. Nominiert werden können alle Lehrveranstaltungen, die in das entsprechende Kalenderjahr fallen, d.h. zum Beispiel für den Lehrpreis 2022 Veranstaltungen aus dem Wintersemester 2021/22, dem Sommersemester 2022 und dem Wintersemester 2022/23. Länger zurückliegende Lehrveranstaltungen (hier z.B. aus 2020) können nicht berücksichtigt werden.

 

Zur Vorauswahl

Wer entscheidet, ob eine Nominierung den Kriterien des ausgeschriebenen Schwerpunkts entspricht?
Zu dieser Frage sollten sich Institut und Fachschaft in ihren Stellungnahmen äußern. In letzter Instanz entscheidet der/die Studiendekan_in.

 

An wen sollen die Fachschaften und Institute ihre Stellungnahmen senden?
An den/die Studiendekan_in ihrer jeweiligen Fakultät.

 

Bis wann können die Fachschaften und Institute ihre Stellungnahmen einreichen?
Die Einreichungsfrist ist fakultätsabhängig. Sie wird Fachschaften und Instituten im Regelfall mit Zusendung der Nominierungen mitgeteilt. Wenden Sie sich für Nachfragen entweder an den/die Studiendekan_in Ihrer Fakultät oder an das bologna.lab.

 

Welche Unterlagen benötigt das bologna.lab von den Dekanaten?
Das bologna.lab benötigt von den Dekanaten zu jeder empfohlenen Nominierung jeweils eine eigene Stellungnahme sowie die entsprechenden Stellungnahmen von Fachschaft und ggf. Institut.

 

Wie viele Nominierungen kann ein Dekanat der Jury empfehlen?
Jedes Dekanat kann bis zu drei Nominierungen innerhalb der eigenen Fakultät für den Preis empfehlen. Die Jury wählt aus den Empfehlungen aller Dekanate den/die Preisträger_in aus.